Entsorgung gemäß Verpackungsverordnung


 

Müllvermeidung - Mülltrennung - Wiederverwertung - längst sind diese Wörter nicht mehr utopisch, sondern gelebter Umgang mit der Natur, Umwelt und den teilweise begrenzten Rohstoffen. Einen Beitrag zum Recyclingkonzept leistet die seit 1993 bestehende Verpackungsverordnung. Diese verpflichtet Betriebe, die Verpackungen in Umlauf bringen, zur Rücknahme und Wiederverwertung derselben.

Durch Beauftragung eines zugelassenen Sammel- und Verwertungssystems wird diese Verpflichtung einem dafür spezialisierten Unternehmen übertragen, was als "Entpflichtung" bezeichnet wird. Die Tarife für die Rücknahme und Wiederverwertung der Verpackung sind vom Gewicht und der Art des Packstoffes abhängig.

Für Verpackungen, die schlussendlich in Haushalten anfallen, haben wir diesen Auftrag dem ARA-System übertragen.

Wir sind Lizenznehmer der ARA und übernehmen als Kundenservice für Sie die Entpflichtung. Der Entsorgungsbeitrag der an Sie gelieferten Verpackungen wird auf der Rechnung extra angeführt und von uns an die ARA weitergeleitet, es sei denn, dass Sie das ausdrücklich nicht wünschen.

Diese Vorgangsweise bringt Ihnen folgende Vorteile:
  • Bei einer eventuellen Kontrolle des Umweltministeriums können Sie sofort nachweisen, dass Sie gesetzeskonform handeln.
  • Sie ersparen sich den gesamten administrativen Aufwand wie: Mengenmeldungen, Kenntnisse über die Verpackungsart, Ausrechnen der jeweiligen Tarife etc.

Die Entpflichtung der Transportverpackung unserer Produkte erfolgt automatisch über das EVA-System und kostet Sie nichts extra!

Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Homepages der ARA-AG und der EVA.